Reitsport, Urlaub, Feiern & Tagen

Allgemeine Geschäftsbedingungen,
Haftung & Datenschutz

URLAUBSREITERHOF.DE
Alexander Trunk, Reckerstal 14, 97999 Reckerstal

Telefon: 07931 8290, Telefax: 07931 52472
E-Mail: info@urlaubsreiterhof.de

Gastaufnahmebedingungen
Urlaubsreiterhof Trunk

1. Vertragsschluss, Reisevermittler,
Angaben in Hotelführern
1.1. Mit der Buchung bietet der Gast uns den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast vorliegen.
1.2. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von uns herausgegeben wurden, sind für uns und unsere Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt unserer Leistungspflicht gemacht wurden.
1.3. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-­Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung von uns unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.
1.4. Der Vertrag kommt mit dem Zugang unserer Annahmeerklärung (Reservierungsbestätigung) zustande. Im Regelfall werden wir bei telefonischen oder mündlichen Buchungen zusätzlich eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln.

2. Preise und Leistungen
2.1. Die in der Buchungsgrundlage (Buchugsplattformen, www.urlaubsreiterhof.de) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
2.2. Die von uns geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Reservierungsbestätigung in Verbindung mit der jeweiligen Buchungsgrundlage.

3. Zahlung
3.1. Wir verlangen als Buchungssicherheit entweder eine Anzahlung von 100€ pro gebuchter Woche, eine paypal-Zahlung von 20% der Gesamtsumme oder Ihre Kreditkartendaten. Der Restbetrag zuzüglich aller Neben-­ und Zusatzleistungen (z.B. selbst mitgebrachte Haustiere, Brötchenbestellung, Reitstunden, gebuchte Kurse bei uns etc.) wird am Ende des Urlaubs fällig. Dieser kann entweder im Büro per ec Karte oder per Überweisung von Zuhause beglichen werden.
3.2. Erfolgt die Anzahlung trotz Mahnung mit Fristsetzung nicht rechtzeitig, so können wir, soweit wir selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage sind und kein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, vom Vertrag zurücktreten und den Gast mit Rücktrittskosten nach Ziff. 4 diese Bedingungen belasten.

4. Rücktritt und Nichtanreise
4.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt unser Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.
4.2. Wir sind verpflichtet, uns im Rahmen unseres gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Ferienwohnung um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.
4.3. Wir sind verpflichtet, uns die Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
4.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an uns die folgenden Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten): Bei Ferienwohnungen ohne Verpflegung 90%.
4.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, uns nachzuweisen, dass unsere ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.
4.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
4.7. Die Rücktrittserklärung ist ausschließlich an uns, nicht etwa an eine örtliche Tourismusstelle zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

5. An- und Abreise
5.1. Ihre Anreise am Hof kann von 15-­18 Uhr erfolgen. Der Bezug Ihrer Wohnung ist ab spätestens 16 Uhr möglich.
5.2. Der Gast ist verpflichtet, uns spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt, eine etwaige Verspätung mitzuteilen. Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Unterkunft anderweitig zu belegen.
5.3. Die Unterkunft ist vom Gast zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages frei zu machen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft können wir eine entsprechende Mehrvergütung verlangen: Danach kann das Hotel für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50 % des vollen Tages- /Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 %. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt uns vorbehalten.

 

 

6. Pflichten des Kunden, Mitnahme von
Tieren, Kündigung durch uns
6.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen nur bestimmungsgemäß und insgesamt pfleglich zu behandeln. .4 Der Kunde hat die Einrichtung des Hotels sowie der Zimmer pfleglich zu behandeln und insbesondere grobe Verschmutzungen und Beschädigung zu vermeiden. Falls sich Verschmutzungen oder Beschädigungen, die über das Normalmaß der Inanspruchnahme hinausgehen, auch noch nach der Abreise des Kunden herausstellen, ist das Hotel berechtigt, dem Kunden die Reparaturkosten, Kosten für Ersatz oder für Reinigung nachträglich in Rechnung zu stellen. Bei Verassen der Wohnung ist diese besenrein und mit geleerten Mülleimern zu hinterlassen.
6.2. Der Gast ist verpflichtet, uns auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Bilder und Beschreibung der gebuchten Ferienwohnung kann im Vorfeld auf www.urlaubsreiterhof.de eingesehen werden. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der örtlichen Tourismusstelle erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.
6.3. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat uns zuvor im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, von uns verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, uns erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.
6.4. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig. Hunde müssen auf unserem Hofgelände an der Leine geführt werden und müssen verhaltensunauffällig sein. Die aktuellen Zusatzkosten hierfür entnehmen Sie www.urlaubsreiterhof.de. Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet. Verstöße hiergegen können uns zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen.

7. Haftungsbeschränkung
Sie buchen einen Urlaub auf einem voll bewirtschaften landwirtschaftlichen Hof, der mit besonderen kreativen Spiel- und Freizeitmöglichkeiten ausgestattet ist, aber auch eine höhere Unfallgefahr birgt. Bitte machen Sie Ihre Kinder mit diesen vertraut, denn Sie haften für Ihre Kinder! Unser Spielplatz und der Schwimmteich bieten einen riesigen Mehrwert für Sie und Ihre Kinder. Allerdings sind Sie als Aufsichtsperson für die Sicherheit Ihrer Familie und für sich selbst verantwortlich. Falls Sie das nicht gewährleisten möchten, ist die Nutzung entsprechender Teile des Hofes für Sie ausgeschlossen.


8. Verjährung
8.1. Vertragliche Ansprüche des Gastes aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in 3 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines unserer gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in 1 Jahr.
8.2. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und uns als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
8.3. Schweben zwischen dem Gast und uns Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder wir die Fortsetzung der Verhandlungen verweigern. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

9. Rechtswahl und Gerichtsstand
9.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und uns findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.
9.2. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können uns nur an unserem Sitz verklagen.
9.3. Für unsere Klagen gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn­/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn­/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Sitz vereinbart.
9.4. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

Reiten auf dem
Urlaubsreiterhof Trunk

Der Reitschüler und/oder den ihn begleitende erziehungs- und/oder sonst wie vertretungsberechtigte Personen und/oder andere Begleitpersonen betreten das Gelände des Urlaubsreiterhof Trunks, nutzen deren Einrichtungen und tätigen den Umgang mit den Pferden auf eigene Gefahr.
Reiten ist ein gefährlicher Sport mit Tieren. Eine restlose Beherrschung und
Kontrolle des Verhaltens der Pferde ist nicht möglich.
Auch die Teilnahme am Reitunterricht, sowie den weiteren Veranstaltungen des Urlaubsreiterhof Trunks im weitesten Sinne, seien sie reiterlicher und/oder nichtreiterlicher Natur, erfolgt auf eigenes Risiko und eigene Gefahr.
 

1. UNTERRICHT
Die Teilnahme am Reitunterricht ist grundsätzlich nur nach Voranmeldung zu den dafür vorgesehenen Zeiten möglich. Die jeweiligen Unterrichtstermine können nach erstmaliger Anmeldung dem Reitbuch unter https://urlaubsreiterhof.reitbuch.com entnommen werden.
Die inhaltliche Gestaltung der Reitstunde obliegt ausschließlich dem jeweiligen Reitlehrer; Unterricht kann insbes. auch in Form von Theorieunterricht oder Bodenarbeit durchgeführt werden.
Da die Reitschüler auch den Umgang mit den Pferden erlernen sollen, legen wir Wert darauf, dass sich die Reitschüler bereits ca. 30 min vor dem eigentlichen Unterrichtsbeginn einfinden, um bei den notwendigen Vor- sowie Nachbereitungsarbeiten der Schulpferde (putzen, satteln / absatteln, Putzplatz reinigen sowie Sattelzeug versorgen etc.) behilflich zu sein.
Der Reitschulbetrieb stellt nach seinen Möglichkeiten geeignete Schulpferde sowie qualifizierte Trainer für den Reitunterricht zur Verfügung.
Die Einteilung der Schulpferde erfolgt grundsätzlich durch den Reitlehrer. Nach Möglichkeit werden Wünsche der Reitschüler berücksichtigt. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Pferd besteht allerdings nicht. Der Unterricht findet in der Reithalle, auf dem Reitplatz oder im Gelände statt.

2. EINSTUFUNG DER REITER
Die Reitlehrer entscheiden unter Berücksichtigung des
reiterlichen Aspekts über die sportliche Einstufung der Reitschüler und über die Art der von diesen zu belegenden Reitstunden.

3. UNTERREICHTSVERGÜTUNG
Die Unterrichtsvergütung richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung und kann im Übrigen der Homepage unter www.urlaubsreiterhof.de entnommen werden. Der Monatsbeitrag wird jeweils zum 10. des Monats eingezogen.  Ist ein Lastschrifteinzug mangels Kontodeckung etc. nicht möglich, hat der Reitschüler für den Zeitraum der ausstehenden Zahlung keine Berechtigung zur Teilnahme am Unterricht. Anfallende Rückbuchungskosten sind zu ersetzen und werden im Rahmen des nächsten Lastschrifteinzug mit eingezogen. 
Die Unterrichtsvergütung ist grundsätzlich auch bei Unterrichtsausfall aufgrund von Betriebsferien sowie Nichtteilnahme am Unterricht, Urlaubsabwesenheit, Krankheit, Unlust etc. zu bezahlen.

4. UNTERRICHTSVERHINDERUNG
Sollte der Reitschüler an der Teilnahme am Unterricht verhindert sein, hat er seine Reitstunde unverzüglich im Reitbuch zu stornieren. Wird die Reitstunde mind. 48h im Voraus storniert, kann sich der Reitschüler als Ersatz innerhalb von zwei Wochen in eine gleichwertige Unterrichtsstunde einbuchen. In diesem Fall hat der Reitschüler auf die betrieblichen Belange des Reitschulbetriebes (insbes. die Kapazität) Rücksicht zu nehmen: Ersatzbuchungen sind nur bei freien Plätzen in bestehenden Reitstunden möglich. Es wird kein Extra-Unterricht für den Nachholbedarf angeboten. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Unterrichtsentgelt grundsätzlich auch bei einer Nicht-Teilnahme (Ferien, Krankheit, Unlust etc.) des Reitschülers am Unterricht in vollem Umfang eingezogen wird.

Zeitverluste durch Gründe, die beim Reitschüler liegen – insbesondere im Falle des Zuspätkommens – werden grundsätzlich nicht nachgeholt. Bei Verspätungen liegt es im Ermessen des Reitlehrers, ob noch am Unterricht teilgenommen werden kann.
Stornierungen können bis zu 48 Stunden vor der Reitstunde kostenfrei vorgenommen werden. Die Stornierungen sind ausschließlich über das Reitbuch möglich. Bei rechtzeitiger Stornierung kann innerhalb von zwei Wochen – gerechnet ab der stornierten Reitstunde – im Reitbuch ein Ersatztermin gebucht werden. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Nachholung des Unterrichts besteht nicht.
Wird die Reitstunde nicht rechtzeitig storniert verfällt diese, ohne dass eine Erstattung etc. erfolgt.

5. ENTGELTERHÖHUNG
Im Falle einer Entgelterhöhung
verpflichtet sich die Reitschule, die Erhöhung mit einer Frist von einem
Monaten im Voraus schriftlich anzukündigen. Die Erhöhung gilt als
angenommen, sofern der Reitschüler nach Ablauf der Frist den
Reitunterricht fortsetzt. Auf die Möglichkeit der Kündigung wird
ausdrücklich hingewiesen.

 6. KÜNDIGUNG
Das Vertragsverhältnis kann jeweils mit einer Frist von vier Wochen ohne Angabe von Gründen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf zur Wirksamkeit der Schriftform.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein „Pausieren“ ist grundsätzlich möglich.

7. SICHERHEITSVORSCHRIFTEN
Das Tragen folgender Kleidung und Ausstattung während des Reitunterrichts ist wie folgt vorgeschrieben:
1. Das Tragen eines Reithelms nach DIN-Normen ist Pflicht (Fahrradhelm ist kein Ersatz, Reithelm-Verleih ist nicht möglich)
2. Als Reitkleidung empfehlen wir bequeme, eng anliegende Leggins/Sporthosen, optimalerweise eine Reithose. Bei nicht geeigneter Kleidung ist das Reiten nicht möglich! Wir bieten keine Reitbekleidung zum Verleih an.
3. Festes Schuhwerk: knöchelhohe Schuhe mit Absatz oder Reitstiefel.
4. Bei der Teilnahme am Springunterricht (Privatpferd) ist das Tragen einer Sicherheitsweste Pflicht.
Ausnahmen werden nicht gestattet.

8. HAFTUNG/VERSICHERUNGSSCHUTZ
Der Reitschüler ist verpflichtet, durch geeignete Kleidung und Schuhwerk zur Vermeidung von Verletzungen beizutragen. Aufgrund des Umstandes, dass es sich bei einem Pferd um ein Fluchttier handelt, können wir trotz größtmöglicher Sorgfalt nicht jegliche Gefahr die von unseren Pferden naturgemäß ausgeht von vornherein völlig ausschließen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit unseren Pferden ist daher unerlässlich. Bei Nichteinhaltung besteht – soweit zulässig – ein Haftungsausschluss. Gleichzeitig behalten wir uns die Geltendmachung von Regressansprüchen für mögliche Schäden ausdrücklich vor.
Der Reitschulbetrieb haftet im Rahmen der Betriebshaftpflicht gegenüber dem Reitschüler nur, wenn der Inhaber oder die eingesetzten Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Diese Einschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Reitschülers. Dies gilt in maximal der Höhe der Deckungssumme der Haftpflichtversicherung des Urlaubsreiterhof Trunks.

Für Personen – insbesondere Kinder – die sich außerhalb einer Reitstunde auf unserem Gelände aufhalten können wir keine Aufsichtspflicht übernehmen. Ihr Aufenthalt geschieht auf eigene Gefahr; eine mögliche Haftung des Reitbetriebs für Unfälle, Schäden etc. ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

9. SALVATORSICHE KLAUSEL | SONSTIGES
Das Betreten von Pferdeboxen oder Koppeln ist ohne ausdrückliche Erlaubnis der Reitschule, eines Reitlehrers oder einer Fachkraft verboten.
Im Übrigen ist auf der gesamten Anlage den Anweisungen des Personals Folge zu leisten.
Im gesamten Stall- und Hofbereich ist das Rauchen und offenes Feuer verboten. Ausgenommen sind der unmittelbare Bereich (2 x 2 m) um der festinstallierten Aschenbecher.
Hunde sind grundsätzlich an der Leine zu führen.

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen sind durch Regelungen zu ersetzen, durch die der von den Parteien erstrebte wirtschaftliche Erfolg in rechtlich wirksamer und durchführbarer Weise erreicht werden kann.

10. DATENSCHUTZERKLÄRUNG
Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.

Für jede darüber hinausgehende Nutzung der personenbezogenen Daten und die Erhebung zusätzlicher Informationen bedarf es der Einwilligung des Betroffenen.

Sie können darüber hinaus jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Sie können den Widerruf entweder postalisch oder per E-Mail an den Vertragspartner übermitteln.

11. EINWILLIGUNG zu Fotos/Filmaufnahmen und deren Veröffentlichung

Im Rahmen des Aufenthalts auf dem Urlaubsreiterhof Trunk dürfen Fotos bzw. Filmaufnahmen angefertigt werden. Diese Aufnahmen dürfen dann für die Website/Social Media bzw. auf Printmaterialien veröffentlicht werden. Die Verwendung erfolgt auf unbestimmte Zeit. Diese Einwilligung gilt ab der Anmeldung & Buchung der ersten Reitstunde.